Auf mich kommt vielleicht eine Trennung zu. Wie soll ich mich verhalten?
Typische Fehler von Männern vermeiden, die von Vorstellungen herrühren wie:
"Vielleicht renkt es sich wieder ein, abwarten" oder "Ich will erst um meine Partnerin kämpfen".
Falsch: Frauen sind im Trennungsvorgang fast immer weiter wie Männer. Während Frauen bereits ihre ersten Kriegsziele erobern, glauben Männer sehr oft noch, sie könnten mit aussitzen, Gesprächen oder gar Zugeständnissen etwas retten. Problemsignale werden nicht gesehen oder nicht ernst genommen. Bei zwei von drei Trennungen geht die Trennungsinitiative allein von Frauen aus, ist generalstabsmässig vorbereitet und in 72% aller Fälle (Quelle: Dissertation "Verlassene Väter" von Herbert Pagels) sind die Männer davon völlig überrascht. Freundeskreis, Jugendamt, Anwälte, Nachbarn wurden oft längst von Frau informiert und auf ihre Seite gezogen. Man sollte schon lange bevor überhaupt eine Trennung im Raum steht hilfreiche Kontakte, Adressen und Informationen sammeln. Insbesondere Frauen wird auch von grossen staatlich gesponserten Organisationen wie Familienhandbuch.de geraten, auf jeden Fall frühzeitig zu engagierten Anwälten zu gehen, die Kontrolle im Trennungsprozess zu behalten, einen Schritt weiter wie der Partner zu sein, keine Kompromisse beim Unterhalt einzugehen. Als Expartner erst einmal abzuwarten wäre fatal! Leider zeigt sich vor allem in Väterforen nach einer ersten Anfrage oft das Gegenteil: Die Vielzahl der Hinweise und Tipps werden von fragenden Neu-Trennungsvätern nicht angenommen, sondern abgeheftet und verdrängt, weil ihre Befolgung ungewohnte Aktivitäten erfordert. Dieses Spiel wiederholt sich bei der nächsten unweigerlich eintreffenden Eskalationsstufe, bis der Vater schliesslich bei Handlungsspielraum Null ankommt.
"Es wird schon nicht so schlimm werden".
Falsch: Für die meisten Väter hat eine Trennung schlimmere Folgen wie sie sich je träumen liessen. Kein Vater, der seiner Ansicht nach noch in einer noch einer halbwegs intakten Beziehung lebt denkt daran, dass ihm ähnlich schlimmes passieren könnte, wie es zwei Millionen anderen Vätern in diesem Land widerfährt. Unbekümmertheit führt zu Verhängnis. In Väterforen beginnen unzählige Beiträge mit "erst wollte ich ja nicht glauben, dass mir das auch passieren kann, aber jetzt..." oder "ich dachte erst, ein paar gefrustete Väter übertreiben mit ihren Stories, aber jetzt...".
"Mit Anstand und Ehrlichkeit werde ich das überstehen".
Falsch: Familie mutiert oft im Augenblick ihres Untergangs zur Schlangengrube, zu einer Brutstätte von Hass mit Verdeckung, Manipulation, Lüge und Vernichtungsgift; Opfer sind ahnungslose Väter. Ehrgefühl wird zur Stolperfalle, da es leicht ausgenutzt werden kann. Wer zuerst vollendete Tatsachen schafft, gewinnt; wer niemandem traut fällt nicht herein. Lügnerinnen erwecken Vertrauen und lassen den Gegner dann am langen Arm verhungern.
"In einem Rechtsstaat kann mir das nicht passieren".
Total falsch: Die Phantasie, in einem Rechtsstaat zu leben löst sich für fast alle Väter im Verlauf einer Trennung rückstandsfrei auf. De facto werden Väter als rechtslose Unterhaltsbeschaffer behandelt, alle blumigen Familienministerinnenbilder von Vätern, die für ihre Kinder da sein sollen enden spätestens im Unterhaltsrecht bei einer Trennung.
"Besser nachgeben, bevor es zur Trennung oder gar einem Trennungskrieg kommt".
Falsch: Sich trennende Frauen kann man nicht zufrieden stellen, indem man ihnen nachgibt. Das ermutigt sie zu weiteren Forderungen. Es ist typisch männliche Logik zu glauben, Vorwürfe seien durch Nachgeben besänftigt. Kompromissbereitschaft des Mannes wird dann von der geistig bereits weit im Trennungsprozess befindlichen Frau als Schwäche ausgelegt, eine hingehaltene Hand wird nicht ergriffen, sondern in der nächstbesten Tür festgeklemmt, um aus der momentanen Bewegungslosigkeit möglichst schnell und viel Profit zu schlagen. Wer auf Gespräche setzt, darf keinesfalls den zügigen Aufbau einer starken Rückversicherung vernachlässigen.
Einige konkrete Hinweise für den Beginn der Trennungsphase:
In der Kommunikation mit der zukünftigen Ex lächelnde Freundlichkeit zeigen, sagen was sie hören will, nichts sagen wenn sie nichts hören will. Nicht streiten. Oft wird von Partnerinnen schon vor der eigentlichen Trennung monatelang jede Zeile gesammelt, um an geeigneter Stelle Entgleisungen des Vaters nachzuweisen. Dahergesagte emotionale Sätze durch Männer können schnell zum Anlass für Platzverweise, Anzeigen und Hausdurchsuchung zur "Gefahrenabwehr" führen. Umgekehrt darf man sich nicht durch Worte der anderen Seite von eigenen Zielen abbringen, einlullen oder provozieren lassen. Wenn Frauen merken, dass sie im Trennungsgeschehen den Vorsprung verlieren, streuen sie ihrerseits gerne Lächeln und Versöhnungsangebote, um den Expartner auszubremsen. Zu Vorwürfen oder Lächeln nicken und sie mit Leerformeln beantworten. Mit Vorwürfen findet die Frau eine Rechtfertigung für ihr späteres Handeln und gleichzeitig beschäftigt sie den Mann mit der Verteidigung gegen ihre Anschuldigungen. Er versucht, sie zu entkräften, aus seiner Sicht geht die Beziehung solange weiter, er hat noch Hoffnung. Die Frau kann einstweilen in aller Ruhe ihre endgültige Trennung vorbereiten.
Eigene Aktivitäten verbergen, nichts offenlegen, kein Misstrauen erregen. Zugang zum eigenen Rechner sperren, bekannte Kennwörter ändern (bevor die Ex sie ändert und man nicht mehr an die eigenen Daten kommt!), Festplattenverschlüsselung einschalten, Backups ausser Reichweite halten. Am Computer und Kommunikationstechnik wird am häufigsten spioniert und manipuliert, weil es risikolos und ergiebig erscheint. Sichergehen, dass von der trennungswilligen Partnerin kein Keystroke-Logger oder andere Überwachungsprogramme installiert wurden. Dieser Überwachungstipp ist bekannt, er erscheint schon länger in gern von Frauen gelesenen Boulevardblättern. Väter, die Unrat wittern, installieren selbst einen und rüsten das mitbenutzte Auto mit einem GPS-Empfänger aus (oder ein ortungsfähiges Handy drin liegen lassen), um ihrerseits einen Informationsvorsprung zu erreichen. Minikameraüberwachung ist übertrieben.
Liste der angerufenen Nummern weder in Telefon/Handy hinterlassen noch im Router, wenn darüber auch das Telefon angeschlossen ist. Verbindungsnachweise auf Telefonrechnungen abschalten. Wenn Männer ihrerseits kontrollieren wollen, geht das nicht: In den Einzelverbindungsnachweisen der Telefonrechnungen tauchen Rufnummern von "sozialen Beratungsstellen" (Jugendamt, Frauenhäuser etc.) gemäss §99 Abs. 2 TKG nicht auf - ein Anruf des Vaters bei der Ortsgruppe des Väteraufbruchs für Kinder jedoch schon.
Sofort alle Missbrauchsmöglichkeiten der zukünftigen Ex beseitigen. Dazu gehören: Kontovollmachten ohne Vorwarnung schnellstmöglich löschen, das Konto sofort kündigen und ein anderes aufmachen. Nur Lastschriften und Einzugsermächtigungen zu beenden genügt nicht. Nicht den Kontoumzugsservice der neuen Bank nutzen! Vorzugsweise zu einer Bank wechseln, die international präsent ist. Die Bezahlung von Darlehensraten je nach Fall beenden, beispielsweise für gemeinsames Wohneigentum, das nur die Ex weiterbenutzt. Richter sagen später "selber schuld", wenn Haus- und Verbrauchskosten weiterbezahlt wurden. Alternativ ihr vertrauensvoll den Zugriff auf das Konto belassen, um kein Misstrauen zu erregen, es aber absichtlich ins Minus fahren und parallel das neue Konto aufbauen, von dem sie nichts weiss.
Sofort kündigen, was auf den eigenen Namen läuft, aber von beiden genutzt wird. Dies nicht ankündigen. Typisches Beispiel ist das Telefon. Die trennungswillige Partnerin ruft teure Anwaltshotlines an, um sich Tipps zur Trennung zu holen. Der Telefonanschluss und damit auch die Rechnung bleiben dem Expartner. Sich nicht auf irgendwelche Absprachen zu Ummeldungen verlassen!
Kreditkarten sperren, Eigentum sichern (wem gehört das Auto wirklich?), Zugang zu Safe/Bankschliessfach/Dokumentenkassette sperren, Bezugsberechtigte von Versicherungen (Lebensversicherung!) ändern.
Dafür sorgen, dass die persönliche Post nicht gelesen oder kontrolliert werden kann (Anwaltsbriefe!).
Testament ändern. Gemeinschaftliche Testamente müssen komplett widerrufen werden, wozu eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich ist.
Kindersparbücher mit einer Auszahlungssperre belegen und Sparbücher sichern.
Solange noch Gemeinsamkeiten bestehen, sollte man so viel wie möglich schriftlich festmachen: Umgang mit den Kindern, Geldfragen, Vereinbarungen. Nicht fixierte Absprachen gelten nichts, da früher oder später die Scharfmacher der Gegenseite (beste Freundin, Anwalt und sonstige Berater) alle einigermassen vernünftigen Vereinbarungen zu Fall bringen.
Dem Einwohnermeldeamt, Schule, Kindergarten schriftlich mitteilen, dass man mit einer eventuellen Um/abmeldung der Kinder alleine durch die Mutter nicht einverstanden ist. Anmerken, dass gemeinsames Sorgerecht besteht und Entscheidungen nach §1629 ff BGB von beiden Eltern zu treffen sind. Hat sie die Kinder bereits umgemeldet, dann zurückmelden. Abmeldungen durch die Mutter können zwar nicht verhindert werden, aber der gegenteilige Wille des Vaters wird gerichtsfest dokumentiert. Ihm kann kein konkludentes Einverständnis gegenüber einer mütterlichen Kindesmitnahme mehr untergeschoben werden. Nur im Bundesland Bayern spielt das Sorgerecht im Meldegesetz tatsächlich eine Rolle.
Dokumentieren und Beweise sammeln, wenn die Frau einen neuen Partner hat. In späteren Unterhaltsverfahren kann es noch nach Jahren wichtig werden, nachzuweisen dass sie schon länger in einer gefestigten Beziehung lebt
Den Informationsrückstand schnell aufholen. Nie glauben, man wisse bereits Bescheid! Sich informieren in Väterforen, Vätergruppen, bei anderen betroffenen Vätern, Trennungsratgebern - auch solche für Frauen, um deren Strategien besser zu erhellen.
Zum Anwalt gehen, aber dies niemand wissen lassen. Bei einer Scheidung besteht sowieso Anwaltszwang und der Gang zum Anwalt ist unumgänglich. In nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist ein Anwalt erst nötig, wenn der Streit um Umgang und Unterhalt eskaliert. Aber Achtung, Anwälte wollen im Grunde nur eines: Viel Geld verdienen. Den Anwalt möglichst spät das eigene Einkommen wissen lassen (wenn er zu Anfang selbst fragt, ist das ein Warnzeichen), Streitwerte niedrig halten. Einvernehmliche Scheidungen sind um Grössenordungen billiger als Strittige.
Im Jugendamt vorsprechen und sich gemäss § 17f. des SGB VIII über Trennungsfolgen für die Kinder beraten lassen. Es geht dabei nicht nur um Beratung. Im Jugendamt sollte man sich indirekt als besorgter und engagierter Vater bekannt machen, bevor die Expartnerin dort Unwahrheiten ausstreut.
Dafür sorgen, dass Unterlagen und Dokumente, besonders finanzieller Art, nicht kopiert werden können. Jede Frauenzeitschrift rät Frauen zum präventiven Kopieren der Dokumente des Partners bereits in guten Tagen. Selber von allen wichtigen Unterlagen Kopien machen, wichtiges und wertvolles woanders lagern. Nicht lange sortieren, sondern seine Papiere komplett sichern. Papiere der Partnerin unverändert an Ort und Stelle lassen, kein Misstrauen erregen. Es gibt Männer, die von leeren Wohnungen oder ausgetauschten Schlössern überrascht werden, denen alle Ordner aus dem Privatschrank entwendet werden, die nicht mehr einmal die eigenen Papiere haben. Besser noch: Irreführendes absichtlich zugänglich lassen. Damit rechnen, dass man seinerseits irregeführt werden soll.
Trennungen schaukeln sich manchmal schnell zu Terror auf, obwohl man das nie erwartet hätte. Falschanzeigen der Ex verursachen unerwartete Hausdurchsuchungen beim Vater, seinem Arbeitgeber/Finanzamt werden negative Informationen zugespielt. Auf überraschenden Ärger von dritter Seite vorbereiten, sich keinerlei strafrechtlich relevanten Blössen geben.
Ist sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen: Ihr nachweisbar ein Hausverbot aussprechen (durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen), ansonsten kann sie jederzeit wieder kommen und abräumen. Wichtiges und wertvolles trotzdem woanders sichern, Schlösser sofort austauschen. Manche Frauen kommen mit den alten Schlüsseln wieder oder verschaffen sich auf anderem Wege Zugang zur Wohnung, bei der sie noch offiziell gemeldet sind. Manchmal wird auch eiskalt eingebrochen. "Zurückkommen und abräumen" passiert tatsächlich viel öfter wie es sich Männer anfangs vorstellen!
Besondere Vorsicht gilt bei Trennungen von Borderlinerinnen - daraus ergeben sich fast immer weitreichende Katastrophen von ungeheurem Ausmass. Näheres bei Mbrandis erfragen!
Eine knappe Dokumentation der Ereignisse kann in späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen (Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsverhandlung!) gute Dienste leisten, vor allem wenn es um die Kinder geht und der Vorwurf entkräftet werden muss, der Vater hätte sich wenig um die Kinder gekümmert. Den Tagesablauf ohne Wissen der Mutter in eine Schablone eintragen: Kinder wecken, Morgenroutine bis Schulweg; Essen; nachmittägliche Aktivitäten; Lernhilfe; Schulaufgabenvorbereitung; abendlicher Ablauf; Filme im Fernsehen; Gespräche darüber; abendliche Bettgespräche; Sorgen; Probleme; Sonderereignisse; Arztbesuche; Freizeitaktivitäten, Kino- und Schwimmbadbesuche; Verhalten der Mutter. Aufschreiben, was später nützlich sein kann. Andere einbeziehen, damit Zeugen vorhanden sind, jeglichen auch noch so unwichtigen Schriftverkehr aufheben. Nur dokumentierte Fakten gelten vor dem Jugendamt/Gericht/Schule. Vätern wird sonst kaum etwas geglaubt.
Absolut wichtig ist es auch, von selbst nicht auszuziehen, auch nicht mit den Kindern in die Nähe (Richterinnen-Standardsatz: "...ist davon auszugehen, dass die Kinder die eheliche Wohnung eher als ihr Zuhause ansehen..."). Sich auch nicht aus der Wohnung tricksen lassen. Typisches Betrugswerkzeug ist heutzutage dafür der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, mit dessen Hilfe man Männer durch die Polizei in Sekunden aus der eigenen Wohnung werfen lassen kann, seien die Beschuldigungen auch noch so unplausibel. Viele Frauen wenden selbst gezielt psychische und physische Gewalt an, um absichtlich Gegenreaktionen des Mannes zu provozieren. Spätestens jetzt schnappt die Falle zu. Das Gewaltschutzgesetz begünstigt eine das Rechtsstaatsprinzip missachtende Beweislastumkehr. Es befördert jeden kleinen Polizisten zum Standrichter, ob die Vorwürfe ungerechtfertig waren interessiert hinterher niemand mehr. Wird die Rückkehr in die Wohnung schliesslich wieder erlaubt, ist sie oft bis auf einen anwaltlichen Brief mit Unterhaltsforderungen leergeräumt. Aufrufe, das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral und sachkundig anzuwenden, erscheinen ein wenig wie der Aufruf Dantons an die Jakobiner, sich doch vor der Ingangsetzung der Guillotine der Menschenrechtserklärung von 1791 zu erinnern.
Das sollte man nicht unterschätzen. In von den öffentlichen Medien und Talkshows mit den Worten "hier finden Sie wertvolle Tipps" beworbenen Scheidungsratgebern stehen zum Beispiel schamlos entlarvende Abschnitte mit Aufrufen zum Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes durch Frauen wie "Das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung durchzustehen kostet Nerven. Vor allen dann, wenn man den anderen am liebsten zur Hölle wünschen würde. Was tun? Hier können Sie in die Trickkiste greifen. Warten Sie bis er aus der Wohnung ist. Lassen Sie dann ein neues Schloss einbauen. Kommt er dann nach Hause und verlangt lautstark, eingelassen zu werden, rufen Sie die Polizei. Schildern, dass Ihr Mann gewalttätig wird, dass Sie ihm Trennungsjahr leben und dauernd Angst vor ihm hätten; die Beamten werden ihn mitnehmen." (Quelle: "Lass dich endlich scheiden" von Karin Dietl-Wichmann, ehemals Chefredakteurin von "Bunte" und "Cosmopolitan" und gilt als führende "Society-Expertin").
Einen wirklichen Schutz dagegen gibt es für Väter nicht. Nur rechtzeitig eingesetzte weibliche Strategien wären effektiv: Hinauswurf der Expartnerin unter Zuhilfenahme unfairer Mittel, Blockade von Zugang und Kommunikation, "sichern" der Kinder durch Selbstbetreuung oder zeitweiser Unterbringung bei den Grosseltern. Fast immer ist es dafür sowieso zu spät. Bevor Väter auf diese Ideen kommen sind sie meist schon untergebuttert, eingemacht und höhnisch verlacht.
Wer Frieden will, muss sich auf Krieg vorbereiten. Trennungen mit Kindern gehören zu den allerschlimmsten Kämpfen des Lebens für Väter mit weitreichenden Folgen für alle Lebensbereiche. Angeraten ist auch die Schaffung einer geheimen finanziellen Notreserve. Ein Trennungsvater muss in kürzester Zeit sachliche, rechtliche und finanzielle Nachteile ausgleichen. Sollte sich im Nachhinein eine einvernehmliche Trennung und kein Streit über die Kinder herausstellen, hat die Vorsichtsmaßnahme keinen Schaden angerichtet.
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Frau ist über Nacht ausgezogen und hat die Kinder und den meisten Hausrat mitgenommen. Darf sie das?
Theoretisch nicht. Würde dies ein Vater machen, würde er wegen Kindesentziehung verfolgt. Als Mutter kann man sich in der Praxis fast alles ungestraft erlauben. Wenn die Mutter die Kinder aus der Familienwohnung verschleppt, gibt es erst einmal Gespräche, Gründe, Fragen an den Vater; macht der Vater das gleiche, gibt es viel häufiger stattdessen eine einstweilige Verfügung und die Polizei bringt die Kinder zurück. Väter, die sich nicht einfach von ihren Kindern trennen lassen wollen benötigen den Mut, sich einer "uphill battle" zu stellen.
Viele Möglichkeiten gibt es nicht für Väter. Über einen Anwalt oder persönlich beim Amtsgericht sofort dringlich beantragen: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ehefrau auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dem Vater zu übertragen, der Lebensmittelpunkt des Kindes ist in der alten Wohnung beim Vater. Das muss extrem schnell gehen, sobald ein Verfahren eingeleitet ist bleibt die gerichtliche Zuständigkeit am Wohnsitzgericht.
Und: Sofortige Strafanzeige wegen Kindesentziehung
Zusätzlich beantragen, den Vater als Nebenkläger zuzulassen. Das bringt zwar dem Vater letztlich wenig, macht aber die Statistik ehrlicher. Weitere Anträge auf Herausgabe des Hausrates kann man sich sparen. Der Ausgang dieses Verfahrens ist meistens wie folgt in der Wortwahl des Gerichts:
"Eile" sei nicht geboten, da eine "akute Gefährdung des Wohls des Kindes" nicht "aufgezeigt" werden konnte. Ein "Schulwechsel allein reicht dazu nicht aus". Allerdings "missbilligt" das Gericht das Verhalten der Kindsmutter, den "Antragsteller" nicht unterrichtet zu haben und ihm auf diese Weise den Umgang unmöglich gemacht zu haben. Es "legt daher bzgl. des Umgangs fest", der "Antragsteller" habe ein Recht etc. Hierzu "legt es den Eltern auf", eine "Beratungsstelle" aufzusuchen etc. Im Ergebnis wird die Ex vielleicht mal zu dieser "Beratungsstelle" gehen (wenn sie es nicht tut, passiert auch nichts), dort wird sie völlig verdrehte Vorwürfe gegen den Vater formulieren (sie will beweisen, dass sie Grund für ihr mieses Verhalten hatte) und umso mehr davon selbst glauben, je mehr sie darüber spricht. Und so endet die Sache in aller Regel straflos, sanktionslos, folgenlos für die Frau.
In besonders harten Fällen verschwindet die Mutter mit den Kindern spurlos oder gibt den Aufenthaltsort der Kinder nicht an. Der andere Elternteil kann einen Detektiv beauftragen, dessen Kosten die Frau zu bezahlen hat, wenn sie gefunden wird (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.1990 - VI ZR 110/89). Gibt die Mutter den Aufenthaltsort der Kinder nicht preis, können theoretisch bis zu 6 Monate Beugehaft ausgesprochen werden. In der Praxis kommt es nie dazu.
Ist man grundsätzlich mit dem neuen Wohnort der Kinder einverstanden, sollte man bei einem mütterlichen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sich mit dem Aufenthalt der Kinder an dieser (und nur der!) Adresse einverstanden erklären. Dem mütterlichen Antrag fehlt nun das Rechtsschutzbedürfnis und der Richter wird es häufig beim gemeinsamen ABR belassen, womit bei einem späteren weiten Wegzug dem Vater eine Einspruchmöglichkeit verbleibt.
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Was ist das wichtigste im Trennungsstress?
In dieser Reihenfolge: Kinder, eigene Gesundheit, Geld. Wesentlicher Punkt im Trennungsgeschehen ist die Frage, was mit den Kindern passiert. Entscheidende Weichen für das ganze restliche Leben werden gestellt. In keinem anderen Punkt ist es wahrscheinlicher und üblicher, dass die Mutter ganz selbstverständlich den Verbleib der Kinder für sich beansprucht - und damit in der Regel auch durchkommt. In keinem anderen Punkt geben Männer und Väter widerstandsloser und früher dem zielstrebigen Wunsch der Mutter nach.
Doch beginnt genau dann die Trennung. Aus entsorgten Männern und Partnern werden Zahlväter mit eingeschränkten Mitwirkungsrechten bei der Erziehung ihrer Kinder, sie werden zum Wochenendonkel mit Zoobesuchen und McDonalds-Stammtischen. Die unwidersprochene und kampflose Aufgabe des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die gemeinsamen Kinder wird bald zum zentralen Dreh- und Angelpunkt für alle Zwistigkeiten der ehemaligen Lebenspartner, um Ansprüche und Verpflichtungen an Wohnung, Hausrat, Vermögen, Schulden, Unterhaltshöhen und -dauer, Mitwirkungsrechten bei der Erziehung, Teilhabe am Leben der Kinder etc. zu bekommen.
Wer unwidersprochen zulässt, dass der Aufenthalt des Kindes von der Mutter alleinbestimmt wird, gibt wichtige Teile des gemeinsamen Sorgerechtes aus der Hand, erkennt eine normative Kraft des Faktischen an, die sich bald gegen ihn wenden kann oder ihn von Entscheidungen der Mutter abhängig macht. Die Alleinbestimmung des Kindaufenthaltes ist ein Rechtsbruch und strafbar - wird in der Regel jedoch nicht bestraft, bestenfalls gerügt. Doch auch wenn die Kinder erst einmal beim Vater bleiben, ist noch lange nichts erreicht. Spätestens nach einigen Wochen fällt der Mutter auf, welch enormen finanziellen Unterschied der Kindbesitz ausmacht und das Drama der Kindesentziehung beginnt doch noch. Die Kinder werden häufig von der Mutter einfach aus dem Kindergarten/Schule abgeholt oder nach einem Umgangstermin nicht zurückgebracht. Speziell Väter sollten deswegen auch dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht einfordern, wenn das Kind bei ihnen bleibt. Hilfreich ist es, wenn beim Auszug der Mutter eine kurze Erklärung über den Verbleib der Kinder unterzeichnet wurde. Auch eine Umgangsregelung wäre nützlich, denn sie kann auch als Vereinbarung über den Verbleib der Kinder gesehen werden, wenn darin Umgangselternteil und Betreuungselternteil benannt sind. Auf jeden Fall muss auf Kindeswegnahme nach der Trennung sofort reagiert werden, auch auf juristischer Ebene.
Mütter geben in der Trennung meistens die Taktzahl vor, die Väter reagieren nur, nachdem sie vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Vor allem aber sind die Kinder eine Art Freispruch für das Mitverschulden der Kindsmutter am Scheitern der Beziehung. Solange die Kinder bei der Mutter wohnen, ist sie die Gute. Oder andersherum: Wie steht eine Mutter da, deren eigene Kinder nicht bei ihr leben wollen? Das ist für viele das Schlimmste, was ihnen passieren könnte, weil es am Aussenbild der grundsätzlich guten, liebenden und sorgenden Mutter kratzt.
Als Vater im Trennungsstress sollte man sich keinesfalls auch noch Schuldvorwürfe aufladen lassen. Die Schuldfrage bei Scheidungen ist im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern vor seit dreissig Jahren im hohen Bogen aus dem Recht geflogen - massgeblich veranlasst von feministischer Seite. Väter, die selbst die Trennungsinitiative ergriffen haben, sehen sich trotzdem von allen Seiten mit Schuldvorwürfen konfrontiert, die tief in der öffentlichen Meinung verwurzelt sind: Ein Mann, der seine Frau verlässt, gilt als egoistischer Gockel. Er sucht zwanghaft Selbstbestätigung und wilden Sex bei einer jüngeren Frau und lässt eine arme, bemitleidenswerte Ehefrau und Kinder rücksichtslos sitzen, die sich jahrzehntelang für ihn aufgeopfert hat. Die Frau, die sich unter Mitnahme der Kinder trennt, tut dies in der öffentlichen Meinung immer wohlbegründet, sie flüchtet sich vor ihrem emotional und körperlich missbrauchenden Mann und rettet damit auch die Kinder.
Zusammengefasst: In einer Trennung, sofern möglich, Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen (Dokumentation hilft dabei) beziehungsweise Umgangsmodalitäten sofort regeln. Sich nicht aus der Wohnung drängen lassen - wenn die Frau gehen will, ist sie frei jederzeit zu gehen, aber ohne die Kinder. Nirgends abwimmeln lassen, frühzeitig die Helferindustrie einbeziehen (Jugendamt, Diakonie etc.), bei Uneinigkeit fugenlos zu Gerichtsklagen übergehen. Nie mit Klage drohen, sondern ohne verzögerndes Blabla tatsächlich klagen. Die Zeit arbeitet gegen Trennungsväter! Wenn ein Vater die Kinder selbst betreuen will, liegt die Messlatte der Gerichte ungleich höher als für Frauen, denen in Deutschland immer noch ein Naturrecht auf Kinderbetreuung verliehen wird, während sich Väter im Beruf zu verschleissen haben, um möglichst viel Unterhalt zu bezahlen - wenn ein normaler Vollzeitjob nicht genug für die Unterhaltsforderungen einbringt, auch unter erzwungenen härtesten Bedingungen inklusive zusätzlichem Nebenerwerb in den Nacht- und Wochenendstunden. Alles oder nichts: Fremdbetreuung wird bei Vätern kaum akzeptiert, so sollten sie beispielsweise durch Teilzeitarbeit beweisen können, dass sie selbst für das Kind da sein können.
Die allgemeine Belastung bei einer strittigen Trennung mit Kindern ist vor allem für Väter extrem stark, es ist die Lebenskrise schlechthin und entfaltet traumatisierende Wirkung. Auch dieser Punkt wird von Männern in Trennung grundsätzlich stark unterschätzt. Sie sind im täglichen Leben und bei der Arbeit weiter voll gefordert, von ihnen wird Härte und Leistung verlangt, bei Schwäche und Tränen kein Pardon gegeben. Dreiviertel aller Väter leiden unter gesundheitlichen Problemen, die durch die Trennung verursacht sind, und die in chronische Krankheiten und frühen Tod münden können. Schlaflosigkeit bis zur völligen Erschöpfung, Verlust der Konzentrationsfähigkeit, Herzrhythmusstörungen und Herzneurosen, Magenprobleme sind die häufigsten Einstiegssymptome, die dann erschreckend schnell zu chronischen Problemen werden. Trennungsväter sind eine Hochrisikogruppe, auch noch Jahre nach einer strittigen Trennung. Hinzu kommen die psychischen Probleme. Manche Männer weinen still, wenn sie Kinder ähnlich ihrer eigenen auf der Strasse sehen. Jobverlust und anhaltende Depression ist eine häufige Trennungsfolge, auch hier trifft es Väter wesentlich häufiger wie berufstätige Mütter. Zuerst muss sich ein Vater die eigene Schwäche eingestehen, gegebenenfalls zum Arzt gehen, sich krankschreiben lassen. Ein kranker, instabiler oder sich selbst überschätzender Vater ist auch für die Kinder wenig wert!
Bei einer Scheidung wird jeder Betroffene finanziell geschädigt. Das Nettoeinkommen verringert sich durch die Verlegung in eine andere Steuerklasse. Oft wird der Unterhalt fälschlicherweise noch so berechnet, wie wenn der Verpflichtete in Steuerklasse 3 wäre. Deshalb sollte man die Steuerklasse so früh wie möglich ändern! Durch das geringere Einkommen und zu hohe Unterhaltszahlungen ist der Weg in die Schuldenfalle vorprogrammiert. Dazu kommt oft noch eine doppelte Miete und doppelte Haushaltskosten, vermehrte Kosten für Kinderbetreuung, Anwaltskosten usw. Von diesem niedrigeren Nettoeinkommen müssen aber immer noch gleich viele Personen leben. Jetzt wird es höchste Zeit, Ballast abzuwerfen. Miete, Auto, Versicherungen, Abonnements, Mitgliedschaften, Genussmittel, GEZ samt Fernseher, Überflüssiges - jede Ausgabe gehört auf den Prüfstand. Die an einer Scheidung reich werden, sind andere. Das Investment in Scheidungsbücher kann sich dagegen lohnen, dort wird der Optimierung der steuerlichen Möglichkeiten in der Scheidung oft breiten Raum eingeräumt - sofern noch ein Einkommen vorhanden ist.
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Eine Ehe ist einfach mit die unsicherste Art des Zusammenlebens von Mann und Frau. Alleine dass man sich als Paar für selbstverständlich nimmt, führt zu großen Risiken. Z.B. dass man plötzlich aus dieser gewohnten Selbstverständlichkeit aufwacht und man merkt, dass es fünf vor zwölf ist.
Wenn der Gau direkt bevorsteht würde ich mich auf zwei Schienen vorbereiten:
Erstens, ich würde alle Maßnahmen vorbereiten, die ich bei einer Trennung einleiten würde. Wohlgemerkt vorbereiten! Ich sage nicht, dass du dich jetzt schon trennen sollst. Aber sei gerüstet. Dazu gehört:
a) Kriegskasse anlegen. Zwack regelmäßig etwas Geld ab und lege dir eine "schwarze" Kriegskasse an. Wenn es zu einer Trennung kommt, führt dies zu deutlichen Mehrausgaben (Kaution, Umzug....). Du wirst das Geld bitter benötigen.
b) Gehe zum Anwalt und lass dich über alle trennungsrelevanten Aspekte beraten, vor allem Unterhalt, Scheidung und Sorgerecht.
c) Mach dir ein klares Bild von deiner wirtschaftlichen Lage. Was wirst du dir nach der Trennung noch leisten können.
d) Schau dich auf dem Wohnungsmarkt um.
e) Aktiviere schon jetzt deine alten Freundschaften. Wenn deine Ehe implodiert gibt dir das etwas Halt. Gleichzeitig wird es dir nach 9 Jahren Ehe leichter fallen, im Bekanntenkreis neue Frauen kennenzulernen als in Clubs und Diskotheken.
Zweitens, unternimm alles, um dich wieder attraktiver zu machen. Momentan bist du in ihren Augen so etwas wie eine männliche Variante von Aschenputtel. Dazu kannst du:
a) In die Muckibude gehen, Schwabbelbauch reduzieren, Fitness steigern.
b) Dich persönlich weiterentwickeln (Hobbies und Freundschaften reaktivieren). Werde interessanter. Ich bekomme immer wieder eindeutige Angebote von Frauen, deren Ehe einfach scheißlangweilig ist. Die Frauen ersticken in Langeweile. Da hat jeder potentielle Kandidat ein leichtes Spiel.
c) Kleide dich neu ein und zwar sollten deine Klamotten etwas stylischer werden, als sie es sonst sind. Lass dich nicht von deiner Frau neu einkleiden, sondern von jemand, der etwas davon versteht. Viele Frauen stecken ihren Göttergatten in schlappe Schlapperklamotten, damit er für eventuelle Konkurentinnen uninteressant wird.
d) Durchbreche Routinen.
Drittens, verändere dein Verhalten deiner Frau gegenüber.
a) Sag ihr, dass du es nicht in Ordnung findest, wenn sie sich mit dem Typen trifft. Bleib dabei nüchtern und sachlich, auch wenn sie dich provoziert und eifersüchtig macht. Hier MUSST du absolut cool bleiben. Nach dieser Ansage ignorierst du sie in der Angelegenheit komplett. Sei gewarnt: Wenn du deshalb richtig Drama machst, bist du eh weg vom Fenster. Wenn sie deshalb Drama fährt, dann ignoriere es.
b) Reduziere eure gemeinsame Zeit und fahre gleichzeitig die Qualität der gemeinsamen Zeit hoch, sprich mach weniger mit ihr, aber dafür etwas gescheites.
c) Necke sie und mache ihr gleichzeitig vermehrt Komplimente.
d) Lerne hier im Forum, wie man als Partner seine Attractivität steigert. Es gibt dazu im Forum tonnenweise Material.
Viertens, bereite dich innerlich darauf vor, dass die Ehe auf ein Ende zusteuert. Unterschätze nicht die seelischen Konsequenzen einer Trennung und stimme dich darauf ein!
Viel Glück
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Das ist im ersten Moment schon ein ganz schön großer Hammer, wenn man sich bewusst mit solchen Szenarien auseinandersetzt.
Bestärkt allerdings erneut mein prinzipielles Vorhaben für die Zukunft (und da bin ich wohl auch nicht alleine unter uns Ex-Geschädigten), ein zusammenziehen o.ä. in einer zukünftigen Beziehung erst nach laaaaaaaanger Zeit ins Auge zu fassen.
Die Vorteile eines komplett autarken Lebens mit entsprechender eigener "Basis" sind einfach zu überzeugend. Und der finanzielle Mehraufwand ist es allemal wert.
Kurze Ergänzung noch bezüglich des gestohlenen Hausrates:
Aus eigener Erfahrung rennt man bei einem überschaubaren Sachwert gegen eine Wand.
Der WG-Mitbewohner aus der ersten Wohnung von mir+Ex hat beim Auszug (zuvor gabs ewiges Drama), die halbe Küche geklaut.
Ergebniss: Unsere Anzeige wegen Diebstahl wurde eingestellt, keinerlei Untersuchungen bei ihm in die Wege geleitet, ABER vor unserer neuen Wohnung stand ein Jahr später die Polizei mit nem Durchsuchungsbefehl, da wir wegen falscher Verdächtigung von ihm angezeigt wurden!
Rechtsstaat.....lol.
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